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Compliance und Risikomanagement

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Risiken

Risiken sind definiert als interne und externe Ereignisse, die sich negativ auf die Erreichung unserer Geschäftsziele, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Befolgung oder Durchführbarkeit von Unternehmensprozessen auswirken können. Bei Bentley unterstützt ein umfassendes Risiko-Management- und internes Kontrollsystem (RMS/IKS) das Risikomanagement und die Risikokontrolle. Das Risiko-Management-System (RMS) umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Erkennung, Bewertung, Steuerung, Kontrolle, Kommunikation und Überwachung von Risiken. Das interne Kontrollsystem (IKS) dient der Absicherung der vom Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Vorgaben). Ziel des IKS ist es, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sicherzustellen.

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Unser Verhaltenskodex

Langfristig kann ein Unternehmen nur dann erfolgreich sein, wenn es integer handelt, die weltweit geltenden Gesetze einhält und zu seinen freiwilligen Selbstverpflichtungen und ethischen Grundsätzen steht – auch wenn dies nicht immer der einfachste Weg ist. Für diesen Grundsatz steht Bentley. Compliance muss für alle Bentley-Mitarbeitenden selbstverständlich sein. Der Verhaltenskodex legt die ethischen Grundsätze und Verhaltensweisen fest, die wir von all unseren Mitarbeitenden in unseren Geschäftsbeziehungen erwarten.

 

Wir sind uns bewusst, dass Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und Vorgaben Konsequenzen haben. Auch deshalb möchten wir in diesem Bereich Vorbild sein. Die ethischen Grundlagen unseres Handelns haben wir in unserem Verhaltenskodex und in den „Volkswagen Group Essentials“, unseren Unternehmensgrundsätzen, festgehalten. Unsere Unternehmenswerte, Grundsätze und Richtlinien prägen unser gesamtes Handeln. Wir fördern eine vertrauensvolle, aufrichtige und faire Zusammenarbeit, um Verantwortung zu übernehmen und das Unternehmen sowie seine Mitarbeitenden durch klare Regeln und klare Haltungen zu schützen. Auch Schulungen zum Verhaltenskodex werden den Mitarbeitenden regelmäßig angeboten.

 

Wir erwarten, dass auch unsere Geschäftspartner diese hohen Standards einhalten, verantwortungsvoll handeln und sich dazu verpflichten, die im Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegten Anforderungen zu befolgen. 

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Korruptionsbekämpfung

Null-Toleranz-Politik
Korruptionsprävention
Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Die Sorgfaltspflichten unserer Geschäftspartner
Whistleblower-System

Bei Bentley wird Korruption nicht geduldet! Wir verfolgen eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber aktiver und passiver Korruption.

Sie ist fest in unserem Verhaltenskodex verankert. Durch zusätzliche verbindliche und unternehmensweit geltende Richtlinien verhindern wir aktiv Korruption, Wirtschaftskriminalität und andere Rechtsverstöße. Wir nehmen die Verantwortung sehr ernst, unser Unternehmen und unsere Mitarbeitenden vor Korruptionsrisiken zu schützen. Daher ist die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung unserer Belegschaft zur Korruptionsprävention ein zentraler Bestandteil unseres Compliance-Management-Systems. Online-Schulungen, Präsenzschulungen und Kommunikationsmaßnahmen dienen dazu, das Bewusstsein für die internen Vorgaben und geltenden Gesetze zu schärfen und den angemessenen Umgang mit Korruptionsrisiken zu vermitteln.

Dieselben hohen Standards gelten auch für unsere nationalen und internationalen Geschäftspartner. Wir sind davon überzeugt, dass die Bekämpfung von Korruption eine Aufgabe ist, die am wirkungsvollsten gemeinsam bewältigt wird. Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist fester Bestandteil der Verträge mit unseren Geschäftspartnern. Er formuliert unsere Erwartungen an Dienstleister, Zulieferer und Vertriebspartner in Bezug auf Integrität und gesetzeskonformes Verhalten. Zusätzlich bieten wir unseren Geschäftspartnern risikobasierte Schulungen zu den Grundlagen von Compliance und Korruptionsbekämpfung an.

 

Wir prüfen im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes, ob unsere Geschäftspartner integer handeln und ihre Sorgfaltspflichten einhalten. Ein erfolgreiches Compliance-Audit ist die Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit. Unternehmen, die die Anforderungen unseres risikobasierten, transparenten Überprüfungsprozesses nicht erfüllen, kommen als Geschäftspartner nicht infrage. Zudem unterstützen wir unsere Geschäftspartner mit individuellen Gesprächen bei der Erfüllung der geforderten Standards.

Unser zentrales Whistleblower-System ist ebenfalls Teil unseres Compliance-Management-Systems zur Bekämpfung von Korruption. Mögliche Regelverstöße durch Mitarbeitende des Unternehmens und Geschäftspartner zu erkennen, ist für uns genauso wichtig wie der angemessene Umgang mit solchen Verstößen. Unsere Mitarbeitenden, die Kunden und andere Dritte können mögliche Regelverstöße, die von den Mitarbeitenden und Geschäftspartnern von Bentley begangen wurden, jederzeit melden.

Steuerstrategie 

Bentley Motors Limited (das Unternehmen) ist die begehrteste Luxusautomobilmarke der Welt. Der Firmensitz von Bentley Motors im englischen Crewe beheimatet alle wichtigen Unternehmensbereiche, darunter Design, Forschung und Entwicklung, die technische Erprobung sowie die Fertigung der Bentley-Modellreihen Continental, Flying Spur, Bentayga und Bentayga EWB. Bentley beschäftigt in Crewe mehr als 4.000 Mitarbeitende.

Das Unternehmen richtet seine steuerlichen Angelegenheiten an fünf zentralen Grundsätzen aus. Das folgende Dokument legt die Steuerstrategie des Unternehmens im Vereinigten Königreich dar und beschreibt, wie steuerliche Angelegenheiten im Unternehmen gehandhabt werden. Das Unternehmen zahlt und erhebt im Auftrag des Staates jährlich erhebliche Beträge an Steuern und Abgaben, darunter Lohnsteuerabzüge, Sozialversicherungsbeiträge, Umsatzsteuer, Gewerbesteuern und sonstige Steuern.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Steuern im Vereinigten Königreich, doch die globale Steuerpolitik des Unternehmens folgt denselben Grundsätzen.

 

Bentley Motors Limited betrachtet die Veröffentlichung dieser Steuerstrategie als Erfüllung seiner Pflicht gemäß Absatz 22(2) des Finance Act 2016.

Dieses Dokument wurde am 5. Dezember 2025 im Namen des Verwaltungsrats genehmigt und am selben Tag veröffentlicht.

Maßgeblicher Grundsatz für alle steuerlichen Entscheidungen im Unternehmen ist es, den jeweils richtigen Steuerbetrag am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt zu entrichten. Dies wird auf globaler Ebene vom Vorstand unserer Muttergesellschaft, der Volkswagen AG, sowie von der Leitung unserer internen Markengruppe unter der Federführung der Audi AG vorgegeben. Das Ziel besteht darin, den Steuerbehörden alle relevanten Tatsachen und Umstände offenzulegen und steuerliche Entlastungen sowie Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, sofern das Steuerrecht diese vorsieht.

Das Unternehmen ist bestrebt, transparente und kooperative Beziehungen zu den Steuerbehörden im Vereinigten Königreich zu pflegen, um verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln zu etablieren und aufrechtzuerhalten. Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir im Umgang mit der HMRC stets Ehrlichkeit, Integrität, Respekt und Fairness walten lassen.

 

Die HMRC wird in regelmäßigen Gesprächen oder durch laufende Korrespondenz über geschäftliche Entwicklungen informiert, soweit diese steuerliche Auswirkungen haben. So wird unerwarteten Entwicklungen und Überraschungen vorgebeugt. Wir achten stets darauf, der HMRC alle relevanten Tatsachen offenzulegen, damit die Behörde den betreffenden Sachverhalt vollständig erfassen und die angemessene steuerliche Behandlung zugrunde legen kann.

 

Ist eine Offenlegung gegenüber der HMRC erforderlich, erfolgt diese freiwillig und unter uneingeschränkter Mitwirkung des Unternehmens.

 

Dieser offene und transparente Ansatz gilt gegebenenfalls auch für alle Kontakte mit ausländischen Steuerbehörden.

Die letztendliche Verantwortung für alle steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens liegt beim Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat einem Mitglied der Geschäftsleitung die Gesamtverantwortung für die laufenden Steuerangelegenheiten des Unternehmens übertragen. Dieses Mitglied der Geschäftsleitung ist der benannte Senior Accounting Officer für Steuerzwecke.

 

Das Unternehmen verfügt über ein spezialisiertes Team aus qualifizierten Steuerfachleuten, das sich um alle Steuerangelegenheiten kümmert. Das Unternehmen unterstützt das Steuerteam dabei, alle Anforderungen an die kontinuierliche berufliche Weiterbildung zu erfüllen. Darüber hinaus beachtet das Team die ethischen Standards der relevanten Berufsverbände.

 

Das Steuerteam beteiligt sich aktiv an verschiedenen Steuerforen, die entweder einen branchenspezifischen oder steuerfachlichen Schwerpunkt haben. Dies trägt dazu bei, aktuelle Best Practices und Entwicklungen besser zu verstehen.

 

Bei Bedarf zieht das Unternehmen zu bestimmten Angelegenheiten auch externe Fachberater hinzu. Damit soll zusätzlich sichergestellt werden, dass steuerliche Risiken angemessen gehandhabt werden und das Unternehmen stets über die neuesten steuerrechtlichen Änderungen, die sich auf die Geschäftstätigkeit auswirken könnten, informiert ist.

Angesichts der Größe und globalen Ausrichtung unseres Unternehmens entstehen zwangsläufig steuerliche Risiken. Die für Steuerfragen zuständigen Personen verfügen über die einschlägige Fachkompetenz und werden regelmäßig über steuerrechtliche Neuerungen informiert, damit ihr Wissen stets auf dem neuesten Stand ist. Außerdem gewährleisten Kontrollmechanismen, dass das Steuerteam in alle wesentlichen Geschäftsentscheidungen mit möglichen steuerlichen Auswirkungen eingebunden wird.

 

Der Konzern legt großen Wert auf das steuerliche Risikomanagement und verfügt über robuste globale Richtlinien, um die Risiken zu minimieren; das Unternehmen handelt im Einklang mit diesen Richtlinien.

 

In ihrer Gesamtheit ermöglichen die genannten Maßnahmen unseren Teams, steuerliche Risiken im Unternehmen zu erkennen, zu überwachen und zu bewältigen. Zusätzlich können externe Berater hinzugezogen werden, um das Risikomanagement zu unterstützen und sicherzustellen, dass das Unternehmen alle steuerlichen Pflichten erfüllt.

Das vorrangige steuerliche Ziel des Unternehmens besteht darin, den korrekten Steuerbetrag zum jeweiligen Fälligkeitsdatum zu entrichten. Das Unternehmen nimmt rechtlich zulässige Befreiungen und Steuervergünstigungen in Anspruch, sofern dies mit dem Wortlaut und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.

 

Das Unternehmen ist darauf bedacht, seinen guten Ruf am Markt zu bewahren und seinen steuerlichen Pflichten in verantwortungsvoller Weise nachzukommen.

 

Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften werden nach dem Fremdvergleichsgrundsatz und im Einklang mit den OECD-Grundsätzen durchgeführt. Die Gewinnverteilung innerhalb des Konzerns erfolgt nicht auf Grundlage von Steuersätzen, sondern orientiert sich an den Geschäftsaktivitäten des Konzerns.

 

Werden vom Staat steuerliche Anreize zur Förderung von Investitionen, Beschäftigung und wirtschaftlicher Entwicklung geschaffen, nutzt das Unternehmen diese ausschließlich im vorgesehenen Sinne.

 

Das Unternehmen beteiligt sich nicht an künstlichen Steuerkonstruktionen, die keine wirtschaftliche Substanz aufweisen. Bei unklarer oder unsicherer Rechtslage kann das Unternehmen gegebenenfalls eine Klärung durch die HMRC, externe Berater oder die Gerichte herbeiführen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen die in diesem Dokument dargelegten steuerlichen Ziele erfüllt. Steuerliche Aspekte sind im Unternehmen weder ein maßgeblicher Treiber für geschäftliche Entscheidungen noch ein zentraler Leistungsindikator.

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Cybersicherheit

Meldung von Sicherheitslücken
Wie können Sie uns kontaktieren?
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Weitere Informationen

Die Sicherheit und Qualität unserer Produkte zu gewährleisten, ist uns ein wichtiges Anliegen − Hinweise von Sicherheitsexperten sind für uns daher von größter Bedeutung. Sollten Sie eine potenzielle Sicherheitslücke in einem unserer Produkte entdecken, senden Sie Ihre Hinweise bitte per E-Mail an vehicle.vulnerabilities@bentley.co.uk. Bitte beachten Sie, welche Sicherheitslücken für welche Produkte und Systeme gemeldet werden dürfen bzw. welche nicht.

- Bitte melden Sie Informationen zu Sicherheitslücken ausschließlich über den dafür vorgesehenen Kommunikationskanal.

- Bitte formulieren Sie Ihre Hinweise ausschließlich auf Englisch.

- Bitte geben Sie genügend Details an, damit wir die Sicherheitslücke reproduzieren können.

- Teilen Sie uns bitte mit, wann Sie die Sicherheitslücke entdeckt haben.

- Wenn es sich um eine Sicherheitslücke an einem Fahrzeug handelt, teilen Sie uns bitte alle verfügbaren Informationen zum Modell, zur VIN (Vehicle Identification Number bzw. Fahrgestellnummer), zu den Komponenten, Teilenummern und zur Softwareversion mit.

- Beschreiben Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Sicherheitslücke auszunutzen.

- Beschreiben Sie den Zustand des getesteten Systems und fügen Sie, wenn möglich, einen Proof-of-Concept-Code bei.

- Bitte senden Sie keine Hinweise ein, die ausschließlich auf Ergebnissen automatisierter Scan-Tools beruhen.

- Alle eigenständigen Aktivitäten im Zusammenhang mit unseren Produkten erfolgen auf eigene Gefahr.

- Beachten Sie stets die geltenden Gesetze.

- Wenn Sie eines unserer Produkte oder Fahrzeuge prüfen möchten, nutzen Sie hierfür ausschließlich ein eigenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug, für dessen Prüfung Sie die Erlaubnis des Eigentümers haben.

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- Strafrechtlich relevante Handlungen jeglicher Art sind untersagt.

- Bitte beachten Sie, dass Reverse Engineering die Rechte Dritter verletzen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

- Nehmen Sie keine Handlungen vor, die Ihnen oder anderen Schaden zufügen könnten.

- Gefährden Sie niemals die Verkehrssicherheit und führen Sie keine Tests auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durch, sondern ausschließlich an einem abgesicherten Ort und an einem stehenden Fahrzeug.

Üblicherweise beantworten wir Ihre E-Mail innerhalb von 2 bis 3 Werktagen und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Bitte beachten Sie, dass für alle Fahrzeuge sicherheitstechnische und gesetzliche Vorschriften gelten. Die Behebung von Sicherheitslücken in Fahrzeugen kann daher länger dauern, etwa wegen der erforderlichen Validierung. Wir bitten Sie daher, uns für eine verantwortungsvolle Offenlegung etwas Zeit zu geben.

 

IT-Systeme

 

Alle Hosts im Eigentum von Bentley Motors Apps

 

Alle Apps, die von Bentley Motors veröffentlicht werden, z. B. My Bentley

 

Fahrzeuge, die unter der Marke Bentley Motors verkauft wurden

 

Zubehör, das unter der Marke Bentley Motors verkauft wurde

Webseiten von Bentley-Partnern – manchmal verwenden Bentley-Partner eine Subdomain von .bentleymotors als Adresse für ihre Website. Auf diese Webseiten hat Bentley Motors keinen Einfluss. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Händler, falls Sie dort eine Sicherheitslücke feststellen.

Nicht meldebare Sicherheitslücken

 

Denial-of-Service-Angriffe (DoS / DDoS)

 

Brute-Force-Angriffe

 

Social Engineering (soziale Manipulation)

 

Sicherheitslücken ohne Auswirkungen auf die Sicherheit (Sicherheitslücken müssen Auswirkungen auf die Sicherheit haben, sonst werden sie nicht berücksichtigt.)

 

URL-Weiterleitung

 

Berichte, die von automatischen Scan-Tools erstellt wurden

 

Fehlende TLS-Verschlüsselung

 

Abgelaufene TLS-Zertifikate

Physische Beschädigung von Schlössern, Diebstahlsicherungen usw.

 

Zugang zum Fahrzeug durch physische Beschädigung oder Zerstörung

 

Verwendung zulässiger Diagnosefunktionen

 

Denial-of-Service-Angriffe auf Steuergeräte oder Bussysteme durch Flooding-Angriffe

Injection (Einschleusung von Schad-Code)

 

Fehler in der Authentifizierung

 

Cross-Site-Scripting (XSS)

 

Unsichere direkte Objektreferenzen (Insecure Direct Object References, IDOR)

 

Sicherheitsrelevante Fehlkonfiguration

 

Offenlegung sensibler Daten

 

Fehlende Zugriffskontrolle auf Funktionsebene

 

Cross-Site-Request-Forgery (CSRF)

 

Nutzung von Komponenten mit bekannten Schwachstellen

 

Nicht validierte Weiterleitungen und Umleitungen

Firmware-Updates und kryptografische Signaturen

 

Identitätsmanagement

 

Frameworks für eingebettete Software

 

Debugging-Schnittstelle

 

Netzwerkprotokolle

 

Authentifizierungsverfahren

 

Puffer- und Stapelüberlauf

 

Versenden beliebiger Daten über fahrzeuginterne Bussysteme (CAN, LIN, FlexRay usw.)

 

Entriegelung von Fahrzeugen

 

Ausführung von Schadcode aus der Ferne

 

Kompromittierung des Update-Mechanismus, z. B. durch Flashen eines Steuergeräts mit nicht autorisierter Firmware

 

Verstöße gegen die DSGVO-Vorschriften: Erhebung, Nutzung, Speicherung oder Weitergabe sensibler Daten

Unser Whistleblower-System

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln sowie der in unserem Verhaltenskodex und im Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegten Grundsätze hat bei Bentley Motors Ltd. oberste Priorität. Integrität und Compliance bilden die Grundlage für den Erfolg unseres Unternehmens. Damit wir diesen Standards gerecht werden, müssen wir von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Zulieferern erfahren und dieses konsequent unterbinden. Aus diesem Grund haben wir das Audi Investigation Office damit beauftragt, in unserem Namen ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Whistleblower-System zu betreiben.

 

Ein Kernelement unseres Whistleblower-Systems ist der Grundsatz der Verfahrensfairness. Zudem gewährleistet es den größtmöglichen Schutz für Whistleblower, betroffene Personen sowie Mitarbeitende, die an der Untersuchung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

 

Dies umfasst auch die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Whistleblower zu identifizieren, sofern diese unser Whistleblower-System nicht missbrauchen. Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower sowie gegen alle Personen, die an Untersuchungen im Unternehmen mitwirken, werden nicht toleriert. Die betroffenen Personen gelten bis zum Nachweis des Verstoßes als unschuldig. Die Untersuchungen werden unter strengster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, zügigen und geschützten Verfahren bearbeitet.

Jede Meldung über mögliches Fehlverhalten eines Bentley-Mitarbeitenden wird von den qualifizierten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen des Investigation Office sorgfältig geprüft und systematisch weiterverfolgt. Zunächst erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Im Anschluss prüft das Investigation Office Ihre Meldung. Dazu gehört auch, den Sachverhalt aufzuklären und dabei insbesondere Informationen vom Whistleblower einzuholen. Nur wenn diese erste Bewertung einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung durch eine dafür zuständige Untersuchungseinheit eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung vom Investigation Office ausgewertet und geeignete Maßnahmen empfohlen. Sie werden unverzüglich über den Stand* und das Ergebnis des Verfahrens informiert.

 

Auch potenzielle Verstöße von Zulieferern gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner können an das Investigation Office gemeldet werden. Dazu gehören schwerwiegende Risiken für und Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards durch direkte und indirekte Zulieferer sowie Vorfälle, die aus anderen Gründen ein sofortiges Handeln erfordern. Das Investigation Office informiert die verantwortlichen Fachabteilungen, die den Vorgang entsprechend weiterbearbeiten. Dies umfasst insbesondere die notwendigen Maßnahmen, um Verstöße und/oder Risiken zu verringern oder zu beenden.

 

* Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstand des Verfahrens.

 

Weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahrensgrundsätzen finden Sie hier.

Bei Beschwerden oder Rückmeldungen zu den Fahrzeugen und Dienstleistungen von Bentley oder zu unseren Geschäftspartnern (z. B. Händler, Werkstätten) wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner:

 

 

https://www.bentleymotors.com/en/pages/contact-us.html

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage aus Haftungsgründen nicht weiterleiten und keine weiteren Maßnahmen ergreifen können.

Das Whistleblower-System bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Bentley-Mitarbeitenden, Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder schwerwiegende Risiken für und Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards in unserer Lieferkette zu melden. Ihr gesetzliches Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, bleibt hiervon jedoch unberührt.

 

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung von Audi und die Einwilligungserklärung von Audi, bevor Sie mit uns in Kontakt treten.

 

Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zum Whistleblower-System: https://cdn.bentleymotors.com/downloads/corporate/2025-08-04_Basic_Information_WBS_Communication_v2.pdf

Das Investigation Office von Bentley erreichen Sie per E-Mail (in jeder Sprache): 

 

whistleblower-office@audi.de

 

Bei Kundenbeschwerden nutzen Sie bitte die unter „Beschwerden über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundenservice“ aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.

AUDI AG


Postadresse: 

Audi AG Whistleblower System

85045 Ingolstadt

 

Persönlich:    

Audi Investigation Office

AUDI AG

I/FG-H

85045 Ingolstadt

 

Termine können über whistleblower-office@audi.de vereinbart werden. 

Bentley hat externe Rechtsanwälte als Ombudspersonen bestellt. Sie beraten zum Whistleblower-System oder sorgen dafür, dass Meldungen von Whistleblowern auf Wunsch anonym an das Audi Investigation Office weitergeleitet werden.

 

Wenn Sie Kontakt mit einer Ombudsperson aufnehmen möchten, finden Sie hier die Kontaktdaten: https://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/

Sie haben die Möglichkeit, das Investigation Office über die webbasierte Kommunikationsplattform SpeakUp* in mehr als 65 Sprachen zu kontaktieren. Dieses System ist vertraulich und technisch abgesichert; die Meldungen können anonym übermittelt werden.

 

Über diesen Link gelangen Sie zum Online-Meldekanal: https://goto.speakup.report/audi 

 

Über diesen Link gelangen Sie zu einer ausführlichen Anleitung, wie Sie Meldungen online, über die App oder telefonisch vornehmen können: https://cdn.bentleymotors.com/downloads/corporate/2021-11-01 SpeakUp - How To Report Guide.pdf

In diesem kurzen Video erfahren Sie mehr darüber, wie Sie den Online-Meldekanal SpeakUp nutzen können.

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Sie können täglich rund um die Uhr eine Sprachnachricht hinterlassen.

 

Nach Eingabe der für Ihr jeweiliges Land geltenden Telefonnummer werden Sie aufgefordert, die Organisationskennung einzugeben. Im Anschluss können Sie Ihre Meldung als Sprachaufnahme einreichen. Das Audi Investigation Office erhält ausschließlich ein schriftliches Transkript der Aufnahme. Rufen Sie erneut an, um die Antwort oder Rückfragen des Teams abzuhören. 

 

Wählen Sie aus der folgenden Liste eine Telefonnummer für Ihr Land oder Ihre Region aus (Vereinigtes Königreich: (0800 022 4118) und halten Sie die Organisationskennung 122237 bereit. 

 

Klicken Sie hier, um die vollständige Liste der Telefonnummern aufzurufen.

Sie können auch die App SpeakUp von People Intouch herunterladen, um über Ihr privates Endgerät auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht hinterlassen (ebenfalls anonym). Melden Sie sich erneut an, um die Antwort unseres Teams einzusehen oder Rückfragen zu beantworten. In diesem kurzen Video erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die App SpeakUp nutzen können.

Nach dem Herunterladen der App benötigen Sie die Organisationskennung 122237.

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Die Meldung sollte so konkret wie möglich sein. Die folgenden Fragen können Ihnen dabei helfen:

 

Wer ist betroffen? Wer könnte dafür verantwortlich sein? Ist so etwas schon einmal vorgekommen?

Was ist passiert? Welcher Schaden ist entstanden?

Wann hat sich der Vorfall ereignet? Dauert er noch an? Gibt es Zeugen?

Warum wurde der mutmaßliche Verstoß begangen (sofern bekannt)? Warum halten Sie dieses Verhalten für einen Verstoß? Gegen welches Gesetz bzw. welche Richtlinie wurde mutmaßlich verstoßen?

Wo hat sich der mutmaßliche Verstoß ereignet?

Wie lässt sich der mutmaßliche Verstoß belegen? Können Sie Beweise vorlegen?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Whistleblower-System können ebenfalls an das Audi Investigation Office gerichtet werden. 

 

Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle Feedback zu geben.

 

Darüber hinaus können Sie sich in allen Angelegenheiten rund um das Whistleblower-System auch an unseren lokalen Integrity & Compliance Officer wenden: compliance@bentley.co.uk.

WLTP–Fahrzyklus : Energieverbrauch gewichtet, kombiniert – 19.8-19.9 kWh/100km. Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert – 10.3-10.6 l/100km, Kraftstoffverbrauch gewichtet, kombiniert – 4.1-4.3 l/100km. CO₂ Emissionen gewichtet, kombiniert – 93-98 g/km. CO₂ Klasse gewichtet, kombiniert – B-C, CO₂ Klasse mit entladener Batterie – G